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18. November 2020

KULTURFÖRDERPUNKT BERLIN | Aktuelle Übersicht über finanzielle Hilfsangebote in Folge der Corona-Pandemie (Stand Nov. 2020)

Im Sondernewsletter Corona Special #18 des Kulturförderpunkts Berlin vom 18.11.2020 findet sich eine umfassende Übersicht über finanzielle Hilfsangebote und Beratungshilfen für Freischaffende, Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind.

 

 

Auszug aus dem Sondernewsletter Corona Special #18 des Kulturförderpunkts Berlin (Stand: 18.11.2020)

 

NOVEMBERHILFE

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 mit einem Umfang von mehr als 10 Milliarden Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).
  • Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).
  • Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen.
  • Verbundene Unternehmen, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.
  • Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.


Was und wie viel wird gefördert?


Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.

Wie?

Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder steuerberatenden Rechtsanwalt erfolgen.
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Als Voraussetzung hierfür wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei sind auf dem ELSTER-Portal zu finden.

Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt unabhängig von der Überbrückungshilfe.

Wann?

Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich am 25. November 2020). Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

Mehr Informationen zur Novemberhilfe findet Ihr auf der Seite der Bundesregierung.


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NEUSTART KULTUR

Mit dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR werden zahlreiche Programme ins Leben gerufen, die das kulturelle Leben sichern und für die Zukunft stark machen. Gefördert werden verschiedene Bereiche aus Kultur und Medien. Ziel des Programms ist die Förderung pandemiebedingter Investitionen, um die Wiederaufnahme der kulturellen Betriebe zu ermöglichen. Auch die Unterstützung kultureller Projekte steht im Zentrum des Programms und sorgt für den Erhalt der kulturellen Infrastruktur sowie für die Sicherung von Aufträgen für Freiberufler*innen. Ebenso ist die Förderung digitaler Angebote im Bereich Vermittlung und Vernetzung ein wichtiger Teil von NEUSTART KULTUR.

Um den Überblick über die Vielfalt an Programmen zu behalten, haben wir auf unserer Webseite alle Maßnahmen aufgelistet, die in den jeweiligen Branchen zur Verfügung stehen. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.

Mehr Informationen zum Programm auf der Webseite der BKM.


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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II

Die Überbrückungshilfe für Unternehmen ist in die zweite Runde gestartet. Bis zum Jahresende können rückwirkend Anträge für die Monate September bis November 2020 gestellt werden.

Wer? Das Programm richtet sich an Unternehmen und Soloselbstständige aller Branchen, die Corona-bedingte Umsatzausfälle in einer bestimmten Höhe vorweisen können.

Was? Das Programm vergibt Zuschüsse von Bund und Ländern für betriebliche Fixkosten. Private Kosten wie Miete, Krankenversicherung oder Unternehmerlohn sind hingegen nicht förderfähig.

Wie? Anträge werden mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, zugelassenen Buchprüfers oder Rechtsanwalts gestellt.


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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III - Neustarthilfe für Solo-Selbständige

Die Überbrückungshilfe für Unternehmen wird bis Juni 2021 verlängert und erweitert. Ab Januar 2021 können Anträge im Rahmen der Überbrückungshilfe III gestellt werden. Details zur Erweiterung werden zeitnah bekannt gegeben. Unter anderem werden Betriebskosten-erstattungen anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig in Höhe von bis zu 200.000 Euro möglich sein.

Ein weiterer Zusatz ist die Neustarthilfe für Solo-Selbständige als Teil der Überbrückungshilfe III. Die Neustarthilfe ist eine einmalige Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten.
Sie können einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u.ä. anzurechnen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 5.000 Euro und wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während der Laufzeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.

Mehr Informationen zur Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe findet Ihr in der Pressemitteilung des BMWi vom 13. November 2020.


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VEREINFACHTE VERMÖGENSPRÜFUNG BEI ALG II

Im Rahmen des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung (ALG II) setzt auch die Vermögensprüfung für einen begrenzten Zeitraum aus, solange das Vermögen für eine Einzelperson 60.000 Euro (und pro jede weitere Person im Haushalt 30.000 Euro) nicht übersteigt. Das gilt für Selbstständige, die aufgrund der Corona-Krise ALG II beantragen müssen.

Was ist neu? Pro Erwerbsjahr stehen Selbstständigen nun zusätzlich bis zu 8.000 Euro Schonvermögen für die Altersvorsorge zur Verfügung. Darüber hinaus werden die tatsächlichen Wohn- und Heizkosten für 6 Monate ab Antragstellung übernommen. Auch bei unklaren Antragsvoraussetzungen soll die Grundsicherung vorläufig für 6 Monate bewilligt werden. Die Regelungen gelten für Anträge, die bis zum Jahresende 2020 eingehen.

Mehr Informationen gibt es in der Weisung der Bundesagentur für Arbeit sowie im Infoblatt der DGB.


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DIGITAL JETZT

Digital Jetzt ist ein Zuschussprogramm des Bundes zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben von rechtlich selbstständigen Unternehmen aller Branchen. Es richtet sich an Unternehmen mit 3 und bis zu 499 Beschäftigten mit Niederlassung in Deutschland. Gefördert werden Leistungen wie die Anschaffung von Hard- und Software zur digitalen Transformation im Unternehmen sowie Beratungen, Schulungen und die Implementierung neuer Digitalisierungsmaßnahmen.
Anträge können wieder ab dem 1. Dezember 2020 über das Online-Portal gestellt werden.


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DIGITALPRÄMIE BERLIN

Die Digitalprämie Berlin ist ein Wirtschaftsförderprogramm zur aktiven Unterstützung des laufenden Digitalisierungsprozesses des Berliner Mittelstands. Berliner Soloselbstständige und kleine bis mittelgroße Unternehmen können Förderungen in den Bereichen digitale Transformation, Verbesserung der IT-Sicherheit und digitale Beratung oder Qualifizierung beantragen.
Anträge können ausschließlich online vom 2. November 2020 bis 31. März 2021 über das Portal der IBB Business Team GmbH gestellt werden.


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BERATUNGSANGEBOT DES KULTURFÖRDERPUNKTS BERLIN

24.11.2020 | 10.30 - 12.00 Uhr
Corona-Krise: Soforthilfe- und Unterstützungsmaßnahmen für Kunst, Kultur, Kreativwirtschaft

Um Euch in der aktuellen Situation Orientierung zu bieten und durch den Dschungel der Maßnahmen zu begleiten, bieten wir regelmäßig Gruppensprechstunden online über ZOOM an. Wir klären Euch z.B. über den Stand der Dinge bezüglich Soforthilfe II auf, stellen weitere Unterstützungsmaßnahmen vor und beantworten Eure Fragen.

Wo? Online über ZOOM
Wie? Die Teilnahme ist kostenfrei. Vorherige, verbindliche Anmeldung hier möglich.
Informationen zur Teilnahme per ZOOM findet Ihr hier.


WEITERE VERANSTALTUNGEN

25. November 2020 | 10.00 - 12.00 Uhr
Kulturförderpunkt Berlin | Online-Infosession: Orientierung in der Förderlandschaft. >>>

27. November 2020 | 10.45 - 18.00 Uhr
Friedrich Ebert Stiftung | 7. Kulturpolitisches Fachforum: Kultur(politik) als Aufruf! >>>

01. Dezember 2020 | 16.00 - 20.00 Uhr
Music Pool Berlin | Get Your Shit Together! Geschäftsgrundlagen für das Überleben in der Musikwirtschaft >>>

Quelle: Sondernewsletter Corona Special #18 des Kulturförderpunkts Berlin vom 18.11.2020

Hier kommen Sie direkt zur Website des Kulturförderpunkts Berlin.

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