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7. Oktober 2022

Kollektivvereinbarungen für Selbstständige gestattet

Die EU-Kommission hat am 29.09.2022 beschlossen, dass es Soloselbstständigen erlaubt ist, ihre Arbeitsbedingungen und Vergütungen durch kollektive Verhandlungen zu gestalten, und hat Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Soloselbstständigen veröffentlicht.

Mit dieser Maßnahme wird klargestellt, dass Personen, die im Wesentlichen nur ihre eigene Arbeitskraft einsetzen, nicht vom Wettbewerbsrecht erfasst werden. Dies macht gemeinsame Vergütungsrichtlinien möglich, wie Honorarstandards für freischaffende Musiker*innen und Musikpädagog*innen, ohne dass diese kartellrechtlich angegriffen werden können.

» Näheres in einer Pressemitteilung von ver.di
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