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8. Oktober 2022

KMK: Honorarmatrix für Künstler*innen

In der 8. Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde eine Matrix-Struktur vorgelegt, mit der innerhalb der einzelnen Länder faire spartenspezifische Honorare für Künstlerinnen und Künstler ermittelt werden können.

Im Bereich der Vergütung war eigens eine »Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler« mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachhintergründe eingesetzt worden, um spartenspezifische Honorarempfehlungen zu ermitteln. Als Arbeitsergebnis dieser Kommission wurde in der Sitzung eine Honorarmatrix-Struktur vorgestellt, die auch in Abstimmung mit Fach- und Arbeitgeberverbänden entwickelt wurde.

Die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatoren der Länder unterstützen den von der Kommission eingeschlagenen Weg und nahmen die Honorarmatrix als Orientierung für mögliche Honorarempfehlungen in den Ländern zur Kenntnis. Über einen konkreten Einsatz innerhalb der Länder entscheiden die Länder einzeln in weiterer Abstimmung mit Verbänden, wobei die finanzielle Darstellbarkeit in den öffentlichen Haushalten zu beachten ist. Die Honorarmatrix-Struktur sieht eine Festlegung von Untergrenzen für Basishonorare durch die Länder vor, die so bemessen sein sollen, dass es der Künstlerin beziehungsweise dem Künstler ermöglicht wird, davon die Lebenshaltungs- und Betriebskosten zu bestreiten und sich auch für Wechselfälle des Lebens abzusichern. Zugleich sollen variable Faktoren Anpassungen an individuelle Rahmenbedingungen und Hintergründe ermöglichen.

Ina Brandes, Vorsitzende der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: »Künstlerinnen und Künstler haben ein Recht auf eine faire Bezahlung – gerade in schwierigen Zeiten wie diesen mit den Herausforderungen von Pandemie und Energiekrise ist das eine sehr wichtige Initiative. Mit der Honorar-Matrix legen die Länder die Grundlage für faire Honorare für selbstständige Künstlerinnen und Künstler. Ziel ist, dass diese Matrix jetzt in den Ländern konkret ausgestaltet wird und anschließend möglichst weitreichend und flächendeckend zum Einsatz kommt – in ganz Deutschland. In Nordrhein-Westfalen werden wir dabei mit gutem Beispiel vorangehen und schon Anfang 2023 Mindest-Honorare bei Landesförderungen verpflichtend einführen.«

Hintergrund ist die häufig prekäre Situation von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Dass viele Künstlerinnen und Künstler schlicht zu wenig verdienen, um notwendige Rücklagen zu bilden, stellt dabei ein Grundproblem dar: Obwohl meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegt, bewegt sich das Jahreseinkommen oft nahe der Armutsgrenze. Laut Statistik der Künstlersozialkasse beläuft es sich im Schnitt auf 16.737 Euro im Jahr.

» Quelle: Webseite der Kultusministerkonferenz

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