News

21. Juli 2020

Aktuelle Ausschreibung | Stipendienvergabe des Musikfonds im Rahmen von NEUSTART KULTUR

Das zeitlich befristete Stipendienprogramm des Musikfonds 2020/21 im Rahmen des Programms "NEUSTART KULTUR" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien soll Künstler*innen der aktuellen Musikszene ermöglichen, Ideen für Musik in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu entwickeln. Anträge können vom 03.08. bis zum 16.08.2020 gestellt werden.

 

Mitteilung des Musikfonds vom 10.07.2020


Ziele

Die aktuelle Situation in der Folge der globalen SARS-CoV-2–Pandemie stellt Musikschaffende auf eine harte Probe - sind sie doch in vielen der bisher gängigen Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben, eingeschränkt oder gar verhindert. Gleichzeitig bieten die Umstände aber auch eine Chance, die Bedeutung der eigenen künstlerischen Arbeit zu reflektieren und neue Formen der Produktion, Aufführung und Vermittlung zu entwickeln. Kreatives Potenzial bieten in dieser Situation nicht zuletzt auch Überlegungen zu alternativen, auch digitalen Formaten.

Der Musikfonds ist sich seiner Verantwortung für die freie, experimentelle Musikszene bewusst und legt ein zeitlich befristetes Stipendienprogramm auf. In Ergänzung zu den gültigen Fördergrund-sätzen für neue künstlerische Vorhaben werden mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von rund 8 Mio. € ausschließlich Stipendien gefördert. Diese Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Dazu können beispielsweise Kompositionsvorhaben zählen, die Entwicklung von Konzepten und/oder alternativen bzw. digitalen Formaten oder auch die Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache. Die Stipendien honorieren herausragende künstlerische Leistungen, die zum Erhalt der musikalischen Vielfalt beitragen. Sie geben Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich trotz der temporären Schließung aller Konzertorte respektive der stark eingeschränkten Möglichkeiten künstlerisch weiterzuentwickeln und im Beruf tätig zu werden.

Was wird gefördert?
Die Stipendien sollen Künstlerinnen und Künstlern der aktuellen Musikszene ermöglichen, Ideen für Musik in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu entwickeln. Das können beispielsweise Recherchearbeiten sein, Konzepte für Musik sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, Kompositionsvorhaben ebenso wie Vorhaben zur Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache sowie zur Produktion von medialen Inhalten. Gefördert wird die künstlerische Arbeit an neuen Projektvorhaben. Grundsätzlich werden keine Auslands- oder Wissenschaftsstipendien gefördert.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle überwiegend freischaffende Komponistinnen und Komponisten, Musikerinnen und Musiker, Klangkünstlerinnen und -künstler sowie Musikperformerinnen und -performer der aktuellen Musikszene, die ihren Hauptwohnsitz spätestens seit dem 11. März 2020 in Deutschland haben. Studierende sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Wer beschließt die Förderungen?
Der Musikfonds vergibt die Stipendien mithilfe einer unabhängigen Fachjury, die sich aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Genres zusammensetzt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie wird gefördert?
Die Stipendien werden für sechs Monate vergeben und nach Abschluss eines Stipendienvertrags ausgezahlt. Zum Abschluss des Stipendiums ist ein Arbeitsbericht einzureichen, der über den Schaffensprozess und die Erreichung der künstlerischen Ziele des Stipendiums Auskunft gibt. Im Prozess entstandenes Bild- und Tonmaterial ist dem Arbeitsbericht beizufügen. Zusätzlich wird zu Dokumentationszwecken ein kurzes Statement erwünscht, welches zur Veröffentlichung im Internet geeignet ist.

Für das Stipendienprogramm des Musikfonds gelten die Fördergrundsätze des Musikfonds e.V. vom 03.07.2020.

Anträge können vom 03.08. bis zum 16.08.2020 24.00 Uhr MESZ gestellt werden.

Unter folgendem Link können Informationen zum Stipendienprogramm abgerufen werden: https://www.musikfonds.de/foerderung

Sollten die zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen dieses Stipendienprogramms mit Antragsschluss zum 16. August 2020 nicht ausgeschöpft werden, werden weitere Vergaberunden ausgeschrieben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Darstellung des konzeptionellen Vorhabens, das im Rahmen des Stipendiums umgesetzt werden soll
• Tabellarischer Lebenslauf, bestehend aus: • Angaben zur Person • Angaben zur Ausbildung und zum künstlerischen Werdegang (auch Preise, Auszeichnungen etc.)
• Auflistung von besonders wichtigen Konzerten/Aufführungen/Produktionen in den Jahren 2018, 2019 und im ersten Quartal 2020
• Diskographie/Filmographie: Auswahl der wichtigsten Veröffentlichungen
• Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) oder in einem anderen Berufs- oder Fachverband (z. B. GEMA, GVL etc.). Sollte keine Mitgliedschaft vorliegen, so ist eine Begründung anzugeben.
• Nachweis über den Hauptwohnsitz (Meldebescheinigung).

» Zur News Liste