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1. Juli 2020

Singen in geschlossenen Räumen: geplante Gesprächsrunde auf Einladung von Kultursenator Dr. Klaus Lederer

Ein konstruktiver Briefwechsel zwischen dem Landesmusikrat Berlin, dem Chorverband Berlin und dem Kultursenator macht Hoffnung auf eine gemeinsame Lösungsfindung. Wir werden Sie über alle kommenden Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

 

 

 

Seit dem 27.6. ist das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen untersagt. Sologesang mit Instrumentalbegleitung ist zulässig, sofern ein Abstand von 3 m zueinander gewährleistet ist und von der singenden Person ein Abstand von 6 m nach vorn ermöglicht wird.

Im Freien ist das Singen auch gemeinsam unbegrenzt gestattet.

Sänger und Virologen, die sich mit der Tonbildung beim professionellen Singen und Blasen eines Musikinstruments auskennen, wissen, dass die aktuellen Verordnungen auf der falschen Annahme basieren, lautes Singen sei mit Brüllen gleichzusetzen. Die unsere Gesundheitsämter und den Kultursenator beratenden Virologen scheinen diesbezüglich nicht auf dem aktuellen Stand der Forschung zu sein. Im August ist eine Gesprächsrunde auf Einladung unseres Kultursenators Dr. Klaus Lederer geplant, in der wir unter der Federführung des LMRs Berlin, dem wir angehören, die Gelegenheit erhalten werden, Fachleute mit den Beratern des Senats ins Gespräch zu bringen, um ab September angemessenere, differenzierte Verordnungen bezüglich des Singens und Spielens von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen zu erarbeiten.

 

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