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29. Mai 2020

Corona-Hilfe: “Sozialschutz-Paket“ für Solo-Selbständige aus dem Kultur-, Medien- und Kreativbereich

Mit großem persönlichem Einsatz hat Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Solo-Selbstständige speziell aus der Kreativbranche ausgehandelt. Es steht ein zweistelliger Millionenbetrag bereit.

 
 
 
 
Für Solo-Selbständige speziell aus dem Kultur-, Medien- und Kreativbereich gibt es jetzt ein extra “Sozialschutz-Paket“, das beim Jobcenter (sehr unkompliziert) beantragt werden kann. Es deckt Miete (in realer Höhe) und Lebenshaltungskosten (auch für Kinder, falls vorhanden) ab, ohne Prüfung der Angemessenheit, ohne Blick auf Ersparnisse - und vor allem ohne dass der/die Betroffene dafür den Status der Selbständigkeit aufgeben müsste. Im Prinzip ist das vergleichbar mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Die Abwicklung über die Jobcenter hängt ausschließlich damit zusammen, dass es für eine Verteilung in so großem Maßstab eine organisatorische Struktur geben muss.
 
Jeder einzelne Fall wird vom entsprechenden Staatssekretär kontrolliert, damit dem Amt keine Fehler unterlaufen.
 
Bis Ende Juni kann die vereinfachte Grundsicherung zunächst für drei Monate beantragt werden, eine eventuelle Verlängerung bis Dezember 2020 wurde in Aussicht gestellt. 
 
Grundsicherung können Selbstständige beanspruchen, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbrechen:
 
  • Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, erhält erleichterten Zugang zu den SGB-II-Leistungen (wie ALG II).
  • Für die nächsten sechs Monate müssen weder Vermögensverhältnisse offengelegt, noch Vermögen angetastet werden.
  • Man muss lediglich erklären, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen.
  • Grundsicherung meint SGB-II-Leistungen (wie ALG II). Das beinhaltet eine Pauschale für Kosten des Lebensunterhalts und Mietzahlungen.
  • Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten sechs Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.
  • Die übliche Bedürftigkeitsprüfung (Privatvermögen, angemessene Miete und anderes) erfolgt erst dann, wenn Sie auch nach den sechs Monaten auf die Grundsicherung angewiesen sind.
  • Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt.
  • Anträge können bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem jeweils zuständigen Jobcenter gestellt werden.
 

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.

 
 
 
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