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26. April 2013
Zwischen Scheinselbständigkeit und Ausbeutung
Präsidium des DTKV: Musterverträge für Honorarlehrkräfte an Musikschulen
Ein Schwerpunkt der Präsidiumssitzung am Vorabend der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung des DTKV am 20. April in Frankfurt waren Musterverträge, die für freiberufliche Musiker als Grundlage bei Vertragsverhandlungen mit Musikschulen und –instituten dienen sollen.
Bei der gemeinsamen Vorstandssitzung mit der Verband der Musikschulen im vergangenen Sommer wurde die Erstellung eines solchen Vertrags zwischen den beiden Verbänden abgesprochen. Der DTKV hat Fachjuristen mit der Ausarbeitung eines Mustervertrages beauftragt. Das Ergebnis wird derzeit noch geprüft und dann dem VDM zur weiteren Abstimmung zugeleitet. Der Vertrag soll zum einen die gesetzlichen Regeln zur Scheinselbständigkeit berücksichtigen, zum anderen aber Musikpädagogen und Musiker bei ihren Verhandlungen unterstützen, damit endlich die oft unzumutbaren Arbeitsbedingungen für Honorarlehrkräfte der Vergangenheit angehören.
Des weiteren wurde beschlossen, die Datenbank „Musiklehrer suchen“ (www.musiklehrer-suchen.de) dadurch erfolgreicher zu gestalten, dass sie dem Deutschen Musikinformationszentrum (MIZ) des Deutschen Musikrats angegliedert wird. Sie soll dabei entsprechend den heutigen Anforderungen modernisiert werden. Während der Umbauphase bleibt die Datenbank geschlossen.
Außerdem befasste sich das Präsidium mit der Öffentlichkeitsarbeit, der Planung des Bundeskonzertes des DTKV, des DTKV-Preises, der D-A-CH-Tagung vom 11.-13.10.13 in Ossiach zum Thema „Rahmenbedingungen des Übens“ und vielen weiteren Themen.
(Franzpeter Messmer)
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