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16. März 2022

Fragen an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Die folgenden Fragen zur Situation freischaffender Musiker*innen und Musikpädagog*innen in Berlin haben wir an Klaus Lederer, Senator für Kultur und Europa, und Torsten Wöhlert, Staatssekretär für Kultur, gerichtet – mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung und Stellungnahme. Über die Antworten werden wir, sobald eine Reaktion erfolgt, informieren.

(1) Welche Pläne und Vorhaben verfolgen Sie für die aktuelle Legislaturperiode im Hinblick auf die Berliner Musikszene?

(2) Wie beurteilen Sie die Funktion des DTKV Berlin im Berliner Kulturleben und seine Rolle als Interessenvertretung freischaffender (und zumeist nicht anderweitig in Verbänden oder Gewerkschaften organisierter) Künstler*innen?

(3) Welche Möglichkeiten sehen Sie für den DTKV, die Berliner Kulturpolitik und Verwaltung für die Anliegen unserer Mitglieder zu sensibilisieren und zu beraten? Welche Gremien und Kommunikationskanäle können wir bedienen?

(4) Viele freischaffende Musiker*innen und Musikpädagog*innen sind in Patchwork-Existenzen und hybriden Arbeitsverhältnissen tätig. Trotz ihrer langjährigen Ausbildung und hohen Qualifikation haben sie es schwer, ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen zu generieren; nicht befristete und sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse sind für viele nicht erreichbar. Wie kann diese Situation aus Ihrer Sicht verbessert werden?

(5) Bisherige Honorarempfehlungen, etwa die Mindeststandards der Deutschen Orchestervereinigung oder die Empfehlungen des Landesmusikrats, entfalten für die freie Musikszene in Berlin bisher kaum eine Wirkung, weil sie für Auftraggeber nicht verbindlich sind. Würden Sie von Seiten der Senatsverwaltung für Kultur und Europa die Verabschiedung einer landesweit gültigen Honorarordnung für freiberufliches Musizieren und musikpädagogische Tätigkeiten unterstützen?

(6) Stichwort Musikschulunterricht / Musikpädagogik: In Berlin besteht eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Dienstleistern (den bezirklichen Musikschulen) und freien Anbietern (private Musikschulen und soloselbständige Musikpädagog*innen). Bei vergleichbarem Angebot und sich überschneidendem Personal mit in der Regel gleichen Qualifikationen werden nur die bezirklichen Musikschulen öffentlich gefördert, obwohl deren Angebot nur einen kleinen Teil der Nachfrage nach Musikuntericht decken kann. Wie kann diese Situation optimiert werden?

(7) Stichwort Kulturförderung: Fördertöpfe und Unterstützungsprogramme, die freischaffenden Musiker*innen zugänglich sind, sehen in der Regel nur kurze Förderzeiträume vor, und die Bewilligung einer Förderung ist von einem stark formalisierten Antragsverfahren abhängig. Wie könnten freischaffende Musiker*innen durch die öffentliche Hand nachhaltiger und langfristiger unterstützt werden, anstatt ihre Energie durch immer neue Anträge zu binden?

(8) Wie stehen Sie der Initiative des Landesmusikrats Berlin gegenüber, ein Kulturfördergesetz ins Leben zu rufen?

(9) Die ehrenamtliche Interessenvertretung in unserem Berufsverband hat klare Grenzen hinsichtlich des Aufwands an Zeit und Energie, der geleistet werden kann. Inwiefern könnten die bestehenden Strukturen mit Hilfe einer zentralen, durch eine fest angestellte Kraft geleitete Geschäftsstelle (die evtl. auch anderen Berliner Musikverbänden zu Gute kommen würde) optimiert und effektiviert werden?

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