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17. Dezember 2021
Kommentar zum Antrag des Bundesverbands der Freien Musikschulen (bdfm)

Der Vorstand des DTKV Berlin positioniert sich zu einem vom Landesmusikrat Berlin abgelehnten Antrag des bdfm auf gleichberechtigte Förderung freier Musikschulen.
Der DTKV Berlin e. V. unterstützt den durch den Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) an den Landesmusikrat Berlin gerichteten Antrag, dass der LMR sich für eine gerechte Musikschulförderung einsetzen möge, indem – neben anderen Punkten – auf eine institutionelle Förderung der freien gemeinnützigen Musikschulen hingewirkt wird. Diese sollten als gleichberechtigt mit den öffentlichen Musikschulen anerkannt und gefördert werden, da sie das gleiche Angebot, ggf. auch in gleicher Trägerschaft, vorhalten.
Der Vorstand des DTKV Berlin e. V. bedauert ausdrücklich den Beschluss der Generalversammlung des Landesmusikrats vom 17.11.2021, dem Antrag des bdfm nicht zu folgen. Mit der Entscheidung, freie Musikschulen als weniger förderungswürdig zu erachten, wird – gerade in der aktuellen Phase, in der insbesondere freischaffende Musiker*innen und Musikpädagog*innen erneute Einbußen und Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen hinnehmen müssen – eine sehr ungünstige Außenwirkung erzeugt. Der DTKV Berlin hält den Beschluss für ein falsches Signal an die Protagonist*innen der freien Musikszene in Berlin und ersucht den Landesmusikrat um eine Revision des Beschlusses bei nächster Gelegenheit.
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