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5. Februar 2021

Ausschreibung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa: Einjährige Basisförderung für freie Gruppen der Neuen Musik 2022

Berlin zeichnet sich durch ein vielfältiges Musikleben aus, das sich im Bereich der Neuen Musik sehr positiv entwickelt hat. Um diese Entwicklung nachhaltig zu unterstützen, sollen – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel - Ensembles im Bereich der Neuen Musik durch strukturelle Maßnahmen gefördert werden. Die Abgabefrist für Anträge endet am 25. Februar 2021

 

Zielgruppe / Förderungszweck
Gefördert werden Berliner Musikensembles, die überwiegend auf dem Gebiet der Neuen Musik (z.B. zeitgenössische Musik, klassische Moderne oder Klangkunst) tätig sind und eigenverantwortlich Projekte planen und realisieren.

Ausschluss
Nicht berücksichtigt werden:
• Gruppen, die überwiegend auf dem Gebiet Musiktheater aktiv sind (für sie gibt es Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Bereich Darstellende Kunst)
• Gruppen, die überwiegend außerhalb Berlins auftreten
• Gruppen, deren Mitglieder überwiegend außerhalb Berlins ihren Wohnsitz haben, auch wenn der Arbeitsschwerpunkt in Berlin liegt.

Ziele der Förderung
• Unterstützung finanzschwacher Gruppen bei der Existenzsicherung
• Verbesserung der Arbeitssituation • Künstlerische Weiterentwicklung des Ensembles und/oder Stärkung des Profils
• Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung
• Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
• Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und den Medien.

Die Basisförderung unterstützt finanzschwache Gruppen, damit diese ein Mindestmaß an Infrastruktur kontinuierlich erhalten können (zum Beispiel feste Proben- oder Lagerräume). Dadurch soll die Gruppe in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen auch dann nachzukommen, wenn Konzerteinnahmen oder Drittmittel nicht ausreichend akquiriert wurden, wenn nach einem besonders aktiven Arbeitsjahr eine Reduzierung der Konzertdichte zugunsten konzeptioneller Arbeiten erfolgen muss, wenn aufgrund besonderer Umstände eine wirtschaftliche Verschlechterung eingetreten ist oder finanzielle Belastungen zu erwarten sind (zum Beispiel Instrumentenreparaturen). Durch die Unterstützung bei der Finanzierung von Fixkosten für Management und Verwaltung sollen die Musiker/innen sich stärker auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren können. Durch Unterstützung von Maßnahmen zur Konzertakquise (zum Beispiel Reisen zu wichtigen Festivals oder Veranstalter/innen) oder Finanzierung von Website-Aktualisierungen sollen die Gruppen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Mittelfristig ist es wünschenswert, dass die Basisförderung sich auch auf die Konzertanzahl positiv auswirkt.
Die Basisförderung kann keine Vollfinanzierung der Ensembles zum Beispiel durch Finanzierung von festen Stellen für alle Ensemblemitglieder leisten. Soweit die Möglichkeit besteht, Kosten für Management und Produktion teilweise durch Drittmittel zu finanzieren, sollen diese Möglichkeiten auch genutzt werden.

Die Basisförderung ist zur Finanzierung bzw. teilweisen Finanzierung von Ausgaben bestimmt, die bei der laufenden Probenarbeit in Vorbereitung der Konzerte ganzjährig entstehen:

a) Fixkosten (nicht auf bestimmte Konzerte bezogene Ausgaben) Ausgaben für Management, Programmplanung, Organisations- und Büroarbeiten, Buchführung, Steuerberatung, Probenhonorare für künstlerische Leitung und Musiker/innen, Personal- und Sachkosten für regelmäßige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepageaktualisierungen), Probenraummieten, Reise- und Transportkosten im Zusammenhang mit Probenarbeiten und Konzertakquise, Ausgaben für Büromaterial und Kommunikation.
b) Einmalige Ausgaben im Rahmen der laufenden Probenarbeit zum Beispiel Anschaffungen, Reparaturen, Teilnahmegebühren an Workshops.

Nicht gefördert werden Veranstaltungskosten für Konzerte (z.B. Aufführungshonorare, Konzertsaalmieten, Drucksachen Flyer, Reisekosten für Konzerttourneen). Probenarbeit ist ausdrücklich förderfähig, auch wenn sie letztlich einer öffentlichen Aufführung dient.

Zuwendungsvoraussetzungen
Die Gruppe muss professionell tätig sein und künstlerische Eigenart zeigen. Die bisherige Arbeit der Gruppe muss von erkennbarer öffentlicher Präsenz sein. Grundsätzlich muss bei diesem Förderprogramm eine Gruppe jährlich mindestens zwei unterschiedliche Konzertprogramme in hoher Qualität selbständig entwickelt und verantwortlich in Berlin aufgeführt haben. Da Konzerttätigkeiten im Jahr 2020 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt waren, genügt es aktuell, wenn das Ensemble im Jahr 2019 zwei unterschiedliche Konzertprogramme in hoher Qualität selbständig entwickelt und verantwortlich in Berlin aufgeführt hat. Die Gruppe soll erwarten lassen, dass sie in dem Jahr der Förderung ebenfalls mindestens zwei unterschiedliche Konzertprogramme selbstständig entwickelt und in Berlin aufführt.

Fristen
Anträge können ab Januar 2021 gestellt werden. Die Abgabefrist endet am Donnerstag / 25. Februar 2021 um 18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Die Online-Anträge müssen bis 18.00 Uhr bei uns eingegangen sein. Nach 18.00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie eine stabile Netzverbindung mit ausreichender Geschwindigkeit und Kapazität für die Übertragung großer Datenmengen nutzen. Weitere Hinweise zur elektronischen Antragstellung finden Sie in unseren FAQs
Eine postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Hier geht es zum Informationsblatt Basisförderung Neue Musik 2022 - einjährig (PDF).

>> Zugang zum Online-Antragsverfahren

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Website der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.


Quelle: Senatsverwaltung für Kultur und Europa

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