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13. November 2020

Deutsche Künstlerhilfe für in Not geratene ältere Künstler*innen - Anträge/Vorschläge für 2020 noch möglich

Ältere Künstler*innen aller Sparten, die zum kulturellen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beigetragen haben und durch Umstände verschiedener Art in eine finanzielle Notlage geraten sind, können vom Bundespräsidenten Mittel der Deutschen Künstlerhilfe erhalten. Für 2020 stehen noch Mittel zur Verfügung und bei unverzüglicher Antragstellung besteht die Chance, noch in diesem Jahr eine Künstlerhilfe zu beantragen.



In Berlin können Künstler*innen eine solche Hilfe bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa beantragen. Die Künstler*innen können gleichsam auch von ihren Interessenverbänden oder Künstler*innen-Organisationen vorgeschlagen werden.

Die Zahlung erfolgt entweder in Form regelmäßiger Zahlungen - hauptsächlich für lebensältere oder schwer erkrankte Künstler*innen - oder als einmalige Zuwendung in akuten Notlagen. Bei einer auf Dauer angelegten Unterstützung beträgt die Zuwendungssumme jährlich 7.500 Euro, die in drei Teilbeträgen ausgezahlt wird. Die Einmalzahlungen belaufen sich derzeit auf einen Betrag von 2.300 Euro pro Kalenderjahr.

Durch die Zuwendungen soll den Künstler*innen die Möglichkeit geboten werden, auch weiterhin künstlerisch bzw. schriftstellerisch tätig zu sein oder auch finanzielle Aufwendungen, die ihnen durch ihre bisherige künstlerische Tätigkeit entstanden sind, auszugleichen.

Nach Rechtsauffassung der Deutschen Künstlerhilfe, dürfen die Gelder nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet werden, da sie nach dem Willen des Stiftungsgründers, Bundespräsident Theodor Heuss, ausdrücklich nicht in das Umfeld der Sozialfürsorge gerückt werden und nicht dem in § 1 SGB XII definierten Zweck der Sozialhilfe entsprechen. Im Übrigen sind die Zuwendungen gem. § 3 Ziffer 43 Einkommenssteuer-Gesetz (EStG) steuerfrei.

Ob ein*e Künstler*in die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe des Bundespräsidenten erfüllt, prüft nicht das Bundespräsidialamt, sondern das für Angelegenheiten der Kultur zuständige Ministerium des Landes, in dem der/die Künstler*in seinen/ihren ersten Wohnsitz hat. das bedeutet auch, dass die Zahlung einer finanziellen Zuwendung aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe nur dann möglich ist, wenn sich besagte Behörde des Landes dafür ausspricht. Die finanziellen Beihilfen sind stets widerrufbar; auf sie besteht kein Rechtsanspruch. 

Bitte klicken Sie hier für detaillierte Informationen zur Beantragung und den Ansprechpartner*innen der Kultusministerien der Länder.


In Berlin wenden Sie sich bitte an die
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Abteilung Kultur
Brunnenstr. 188/190
10119 Berlin

Ansprechpartner*innen im Bereich Musik und Darstellende Künste:

Brigitta Razlag – Ernste Musik und Chöre | Tel. 90228-713
Uwe Sandhop – U-Musik (Jazz, Rock, Weltmusik etc.) | Tel. 90228-755
Mareike Ligges – Theater |  Tel. 9022 8711
Inge Hildebrandt – Tanz 

Karin Hofmann – Frauenförderung | E-Mail: karin.hofmann@kultur.berlin.de

Referatsleiterin I A: Sabine Köhncke - zuständig für die institutionelle Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen

Quelle: bundesverband freie darstellende künste

 

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