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30. April 2014

Bundeskabinett bringt Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse auf den Weg

Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes am 30. April vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Entwurf wurde vom Arbeitsministerium vorgelegt. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist der veränderte und ausgeweitete Prüfmodus. Künstlersozialabgabepflichtige Unternehmer sollen zukünftig stärker kontrolliert werden. Die Deutschen Rentenversicherung soll in größerem Umfang und regelmäßiger als bisher prüfen. Unterstützt werden soll sie dabei von der Künstlersozialkasse. Zudem sollen künftig alle Unternehmen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beschäftigen, über die Künstlersozialabgabe informiert werden.

Der Deutsche Kulturrat vertritt als Spitzenverband der Bundeskulturverbände sowohl die Interessen der Bundesverbände der in der Künstlersozialversicherung Versicherten als auch der abgabenpflichtigen Kulturunternehmen. Die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände stehen hinter der Künstlersozialversicherung! Sie sehen die Künstlersozialversicherung als die bedeutendste kultur- und sozialpolitische Institution freiberuflicher Künstler und Publizisten auf der Bundesebene.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: “Es ist sehr begrüßenswert, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums heute auf den Weg gebracht hat. Damit ist ein erster wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung getan. Nun liegt der Ball beim Deutschen Bundestag, der hoffentlich so schnell wie möglich diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.”

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