News
22. Oktober 2012
Keine Umsatzsteuer für private Musikschulen
Durchschlagender Erfolg der Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes
Die geplante Reform des Umsatzsteuerrechts hätte eine gravierende Verschlechterung der Situation von privaten Musikschulen bedeutet; denn private Musikschulen mit Gewinnerzielungsabsicht wären nicht mehr wie bisher von der Umsatzsteuer befreit worden. Aus vielen Gründen, auch da private Musikschulen in Konkurrenz zu kommunalen Musikschulen, die keine Umsatzsteuer zahlen müssen, stehen, hätten sie die Mehrkosten nicht an die Eltern ihrer Schüler weiter geben können. Die Verringerung der an sich schon geringen Einnahmen hätte für manche Musikschule das Aus bedeutet.
Der Deutsche Tonkünstlerverband, dem über 7.500 Musiker, darunter auch viele Lehrer an privaten Musikschulen, angehören, startete deshalb im August unter der Federführung seines Justiziars Hans-Jürgen Werner, einem ausgewiesenen Spezialisten für Umsatzsteuerrecht, eine Petition. Über 94.000 Unterschriften bis zur Zeichnungsfrist führten zu einem durchschlagenden Erfolg, nicht zuletzt durch die Unterstützung des Musikinformationszentrums (miz) des Deutschen Musikrats. Die problematische Situation der Musikbildung wird nun auch von einer großen Öffentlichkeit wahrgenommen.
Die Entrüstung über die prekäre Lage der privaten Musikschulen führte dazu, dass die Bundesregierung reagierte. Wie die „Welt“ und die „Süddeutsche Zeitung“ am 20.10. meldeten, schrieb von Seiten des Finanzministeriums der parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk an die finanzpolitischen Sprecher von Union und FDP, dass die Bundesregierung auf die geplante Änderung im Jahressteuergesetzt 2013 verzichtet. Es bleibt bei der bisherigen Regelung im §4 Nr. 21 UStG, wonach auf Antrag an die zuständige Landesbehörde private Musikschulen und einzelne Privatmusikpädagogen von der Umsatzsteuer befreit werden können, wenn die Landesbehörde bescheinigt, dass die Leistungen ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine staatliche Prüfung vorbereiten. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung im unterrichteten Fach. Mit dieser Bescheinigung müssen private Bildungseinrichtungen wie Musikschulen auch weiterhin keine Umsatzsteuer für die Erlöse aus dem begünstigten Unterricht bezahlen.
Der DTKV wird weiterhin darüber wachen, dass die Situation der Musikpädagogen sich nicht verschlechtert und dringend notwendige Verbesserungen erreicht werden.
Franzpeter Messmer
DTKV Bundespräsidium
Ähnliche News
-
30. September 2024
Übergabe der Umsatzsteuer-Petition -
5. September 2024
USt-Reform: Schreiben an Bundestagsabgeordnete -
1. August 2024
Petition: Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht -
17. Mai 2024
Petition: Existenz der öffentlichen Musikschulen sichern -
14. Dezember 2023
Kürzungen drohen an Musikschule Neukölln -
6. November 2023
Bundesdelegiertenversammlung 2023 -
6. November 2022
Bundesdelegiertenversammlung 2022