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15. März 2013

Rechtssicherheit beim Instrumententransport

Die Europäische Kommission (EC) verlangt von den Fluglinien, dass sie ihre Bedingungen zum Transport von Instrumenten in der Passagierkabine von Flugzeugen künftig offenlegen.

Zur Zeit können Musiker, die wertvolle und fragile Instrumente während eines Fluges in ihrer Nähe haben wollen, nie genau wissen, ob diese beim Betreten des Flugzeuges zurückgewiesen werden und nach welchen Kriterien.

Ein europäisches Gesetz, das 2014 in Kraft treten soll, soll nun sicherstellen, dass Instrumente nur aus Gründen der Sicherheit und zuvor offengelegter technischer Kriterien zurückgewiesen werden dürfen.

Ein Memo vom 13. März der EC umreisst den Inhalt des geplanten Gesetzes und verlangt dass nationale Behörden die Durchsetzung der Bestimmungen überwachen. Die International Federation of Musicians begrüsst den Vorstoss. (cf, www.codexflores.ch)

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