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13. November 2011

Aufruf an Berliner Musikschullehrer

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Aufruf unseres Kollegen und Vorstandsmitgliedes Helge Harding zur bevorstehenden Änderung der Honorarordnung an den Berliner Musikschulen.

“Liebe KollegInnen,

wie einige von Ihnen/Euch bereits wissen, lasse ich mich juristisch beraten. Hintergrund ist die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung in Marzahn-Hellersdorf. Nach deren Einschätzung sind Honorarkräfte mit dem Status der Arbeitnehmerähnlichkeit abhängig Beschäftigte. Für diese wären, auch rückwirkend, Sozialbeiträge zu entrichten.

Der Senat plant nun, zum 01.12.2011 und damit innerhalb der ihm bis Jahresende eingeräumten Frist, eine Änderung der Ausführungsvorschriften – und unserer Verträge.
Diese Änderungen haben zum Ziel alle Anzeichen von abhängiger Beschäftigung zu beseitigen und damit eine juristische Grauzone zu unseren Ungunsten zu klären. Der Senat würde so keine Sozialbeiträge entrichten müssen. Wir bekämen letztlich noch weniger Geld und unser Status würde sich weiter verschlechtern.
Konkret ist geplant, uns als ‘selbstständige Unternehmer’ zu beschäftigen, was für unsere Tätigkeit in mehrfacher Hinsicht natürlich absurd ist. Musikschulen und die Art der gemeinsamen Arbeit, wie wir sie – noch – kennen, gäbe es dann nicht mehr.

Mich hat vor diesem Hintergrund interessiert, ob durch die Einschätzung der Rentenversicherung auch individuelle Forderungen durchsetzbar wären. Vor allem hinsichtlich einer arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Klärung des Status der Arbeitnehmerähnlichkeit zu unseren Gunsten, also anders als von der Senatsverwaltung derzeit geplant. Und ob diese Forderungen auch vor Gericht bestand hätten.

Über mein individuelles Interesse hinaus geht es mir vor allem darum, eine Stärkung unserer Verhandlungsposition gegenüber der Senatsverwaltung zu erreichen. Letztlich möchte ich nicht nur eine weitere Verschlechterung unserer Arbeitsverhältnisse verhindern, sondern im Gegenteil endlich einmal eine Verbesserung erreichen!
Das kann aber nur gemeinsam gelingen. Daher dieser Brief, der gerne weiter verbreitet werden kann.
Meine Anwältin, Frau Dr. Saskia Au von der Kanzlei Van Aubel & Partner, hat sich zwischenzeitlich ein umfassendes Bild gemacht, auch was die bislang sehr uneinheitliche Rechtsprechung angeht. Sie schätzt meine Chancen in dieser Angelegenheit als durchaus erfolgversprechend ein.

Wir planen, die gewonnenen Erkenntnisse in Kürze zusammenfassen und damit, zunächst außergerichtlich, an das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte, heranzutreten. Zeitgleich sind weitere, mit der Landeslehrervertretung und der ‘AG Recht’ abgestimmte, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen geplant.

Um den gesamten Bereich unserer Tätigkeiten klären zu lassen, bitten wir folgende Kollegen, die ebenfalls Interesse an einer Klärung haben sich bei uns zu melden:

  1. Kollegen, die festangestellte Funktionsträger sind und die außerdem einen Honorarvertrag für bestimmte Tätigkeiten haben,
  2. Kollegen mit Honorarvertrag, die zusätzlich an allgemeinbildenden Schulen tätig sind,
  3. weitere Kollegen, die wie ich den Status der Arbeitnehmerähnlichkeit haben.

Es wäre vorteilhaft, wenn wir für jeden Bereich mindestens eine(n) MusterklägerIn hätten.

Darüber hinaus wäre eine gemeinsame Mandatierung, also eine Art Sammel-Auftrag an Frau Dr. Au von vielen von uns auch aus Kostengründen sinnvoll.

Zum Schluss noch eine Bitte: wenn Ihr von Dienstanweisungen wisst, die aus Eurer Sicht unsere Einbindung in den Betrieb belegen, hätten wir großes Interesse an entsprechenden Dokumenten.
Diese würden eine Argumentation zu unseren Gunsten im juristischen Sinne sehr vereinfachen.

Mit kollegialen Grüßen,

Helge Harding – hh@helge-harding.com – 030-2532 8275
(Dirigent und Klarinettist. Klarinettenlehrer in Mitte und Lehrbeauftragter an der UdK)

Dr. Saskia Au – au@vanaubel.de – 030-3151 90 – 0
(Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Van Aubel & Partner)”

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