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3. Januar 2017

DOV veröffentlicht Honorarmindeststandards 2017 für Orchestermusiker der freien Szene

Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) hat auf ihrer Webseite die aktuelle Fassung ihrer Honorarmindeststandards für Orchestermusiker der freien Szene veröffentlicht.

Für Orchestermusiker/-innen in der freiberuflichen Szene gelten ab Februar 2017 mindestens folgende Rahmenbedingungen:

  • Probensatz: 80,49 EUR
  • Tagessatz/Aufführungssatz (mehrtägiges Projekt): 160,98 EUR
  • Tagessatz/Aufführungssatz (eintägiges Projekt): 241,47 EUR
    In Anlehnung an den TVöD um die Tarifsteigerungen 2016 und 2017 angepasst (2,4 % und 2,35 %).
    Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz.
    Alle Honorarsätze sind Mindeststandards und können überschritten werden.

Probensatz:

  • Probendauer bis zu 3 Stunden, mindestens 20 Minuten Pause. Liegen zwischen Wohn- und Spielort mehr als 200 km, wird ein Tagessatz fällig.

Tagessatz/Aufführungssatz:

  • zwei Proben von bis zu 3 Stunden mit jeweils einer Pause von mindestens 20 Minuten. Zwischen den Proben mindestens 1 Stunde Pause oder

  • eine Probe von bis zu 3 Stunden mit einer Pause von mindestens
    20 Minuten und eine Aufführung. Zwischen Probe und Aufführung 1,5 Stunden Pause, mindestens jedoch 1 Stunde oder
  • eine Anspielprobe von maximal 1 Stunde und eine Aufführung. Zwischen Probe und Aufführung mindestens 1 Stunde Pause oder
  • eine Aufführung.

Angemessene Aufschläge (z.B. ein Probensatz) für Sonderleistungen wie besonders schwierige Werke, große Solopartien, für Continuo-Spieler, für Sonderinstrumente, historische Instrumente, Pauken-/ Schlagzeug-/Cembalo-Transport, Stimmen von Tasteninstrumenten.

Beschlossen von der Arbeitsgruppe „Freie und Lehrbeauftragte“ des DOV-Gesamtvorstandes am 12. Oktober 2016.

Quelle: http://www.dov.org

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